Beitragsordnung

BEITRAGSORDNUNG

Women in Events D.A.CH. e. V.

Beschlossen durch die Mitgliederversammlung am 21.07.2026 Auf Grundlage von § 10 der Satzung erlässt die Mitgliederversammlung folgende Beitragsordnung.

§ 1 Grundsatz

(1) Die Mitgliedsbeiträge bilden eine wesentliche Grundlage für die Finanzierung der satzungsmäßigen Aufgaben des Vereins. (2) Diese Beitragsordnung regelt die Beitragspflichten, Zahlungsmodalitäten, Beitragsermäßigungen sowie gegebenenfalls weitere Gebühren und Umlagen. (3) Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. (4) Änderungen dieser Beitragsordnung beschließt die Mitgliederversammlung.

§ 2 Beitragspflicht

(1) Jedes Mitglied ist verpflichtet, den festgesetzten Jahresbeitrag fristgerecht zu entrichten. (2) Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird von der Mitgliederversammlung beschlossen.

§ 3 Höhe der Mitgliedsbeiträge

Es gelten folgende Jahresbeiträge:
Mitgliedschaft Jahresbeitrag
Basis-/ Einzelmitgliedschaft 60,00 €
Basis-/ Einzelmitgliedschaft (ermäßigt) 36,00 €
Unternehmensmitgliedschaft 600,00 €
Fördermitgliedschaft 1200,00 €
Die Mitgliederversammlung kann die Beitragshöhen durch Beschluss ändern. Die jeweils gültigen Beiträge können ergänzend in einer Anlage zu dieser Beitragsordnung geführt werden.

§ 4 Ermäßigte Mitgliedschaft

(1) Anspruch auf den ermäßigten Beitrag haben:
  • Studierende,
  • Auszubildende,
  • arbeitssuchend gemeldete Personen,
  • Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung.
(2) Der Anspruch auf Ermäßigung ist jährlich durch geeignete Nachweise zu belegen. (3) Die Nachweise sind bis spätestens zum 15. Januar des jeweiligen Beitragsjahres einzureichen. (4) Liegt kein aktueller Nachweis vor, gilt ab dem laufenden Beitragsjahr automatisch der reguläre Mitgliedsbeitrag. (5) Änderungen der persönlichen Angaben, die Einfluss auf die Beitragshöhe haben können, sind dem Verein unverzüglich mitzuteilen.

§ 5 Fälligkeit

(1) Die Mitgliedsbeiträge sind jeweils zum 15. Januar eines Kalenderjahres fällig. (2) Erfolgt die Aufnahme während des laufenden Kalenderjahres, wird der Beitrag anteilig berechnet. (3) Für jeden vollen verbleibenden Kalendermonat wird 1/12 des Jahresbeitrags erhoben. (4) Der anteilige Beitrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme fällig.

§ 6 Zahlungsweise

(1) Die Zahlung der Mitgliedsbeiträge erfolgt wahlweise:
  • per SEPA-Lastschrift oder
  • per Überweisung nach Rechnungsstellung.
(2) Mitglieder, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, erhalten auf Wunsch eine Rechnung. (3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum, spätestens jedoch zum jeweiligen Fälligkeitstermin zu begleichen. (4) Kann ein Bankeinzug aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden, werden die dadurch entstehenden Bankgebühren dem Mitglied in Rechnung gestellt.

§ 7 Mahnwesen

(1) Wird ein Mitgliedsbeitrag nicht fristgerecht entrichtet, kann der Verein Zahlungserinnerungen und Mahnungen versenden. (2) Entstehende Mahnkosten können dem Mitglied in angemessener Höhe berechnet werden. (3) Bei Beitragsrückständen gelten ergänzend die Bestimmungen der Satzung.

§ 8 Zusätzliche Gebühren

(1) Für einzelne Veranstaltungen oder besondere Vereinsangebote können Teilnahmegebühren erhoben werden. (2) Über die Höhe solcher Gebühren entscheidet der Vorstand.

§ 9 Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 21.07.2026 beschlossen und tritt am 27.07.2026 in Kraft.