Mitgliedschafts- und Förderbedingungen

MITGLIEDSCHAFTS- UND FÖRDERBEDINGUNGEN

1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen

  1. Diese Bedingungen regeln die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft sowie der Fördermitgliedschaft bei Women in Events D.A.CH. e. V. („Verein“).
  2. Ergänzend gelten die Satzung sowie die Beitragsordnung des Vereins in ihrer jeweils gültigen Fassung. Bei Widersprüchen gehen die Satzung und die Beitragsordnung diesen Bedingungen vor.
  3. Verbraucherrechtliche Informationspflichten bei Online-Abschluss werden gesondert erfüllt.

2. Mitgliedschaftsarten und Aufnahme

Der Verein bietet folgende Mitgliedschaftsarten an:

  • Einzelmitgliedschaft
  • Ermäßigte Einzelmitgliedschaft (für Studierende, Auszubildende, nachweislich arbeitssuchend gemeldete Personen sowie Menschen mit Schwerbehinderung; Nachweis erforderlich)
  • Firmenmitgliedschaft
  • Fördermitgliedschaft

Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand nach Maßgabe der Satzung. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.

3. Beiträge, Fälligkeit und Anpassungen

  1. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge ergeben sich aus der jeweils gültigen Beitragsordnung.
  2. Die Beiträge sind jeweils jährlich im Voraus fällig. Die Abwicklung erfolgt über die im Antrag ausgewählte Zahlungsart.
  3. Bereits entrichtete Beiträge werden grundsätzlich nicht anteilig erstattet, soweit Satzung, Beitragsordnung oder zwingende gesetzliche Vorschriften nichts anderes vorsehen. 
  4. Beitragssatzänderungen richten sich nach der Beitragsordnung; sie gelten ab dem dort festgelegten Zeitpunkt.
  5. Gerät ein Mitglied mit Beiträgen in Verzug, kann der Verein nach vorheriger Mahnung die Mitgliedsrechte bis zur vollständigen Zahlung einschränken, soweit dies Satzung und Gesetz zulassen.

4. Leistungen und Verfügbarkeitsvorbehalt

  1. Der Verein bietet seinen Mitgliedern verschiedene Leistungen und Vorteile an.
  2. Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus den jeweils veröffentlichten Informationen auf der Website oder in sonstigen Vereinsunterlagen.
  3. Sämtliche Leistungen stehen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit, Mindestteilnehmendenzahlen, geeigneter Ressourcen sowie externer Faktoren. Es besteht kein Anspruch auf das Zustandekommen konkreter Veranstaltungen, Inhalte oder Veröffentlichungen.
  4. Der Verein ist berechtigt, Leistungsinhalte, -formate, -termine und -umfänge anzupassen, zu ersetzen oder einzustellen, sofern der Gesamtcharakter der Mitgliedschaft gewahrt bleibt. Gleichwertige oder zumutbare Ersatzleistungen sind möglich.
  5. Wesentliche Förderleistungen werden nur aus sachlichem Grund geändert oder eingestellt. 

5. Digitale Inhalte und Download-Bereich

  1. Mitglieder erhalten ggf. Zugang zu digitalen Inhalten. Diese dürfen ausschließlich für eigene, nicht-kommerzielle Zwecke genutzt werden.
  2. Eine Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung, Bearbeitung, Vervielfältigung oder gewerbliche Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vereins, sofern nicht zwingendes Recht (z. B. Zitatrecht) eingreift.
  3. Zugriffsdaten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht weitergegeben werden.

6. Veranstaltungen, Programme und Teilnahmebedingungen

  1. Veranstaltungen, MeetUps, Roundtables, Mastermind-Gruppen und Workshops werden nach Verfügbarkeit angeboten.
  2. Für einzelne Formate können ergänzende Teilnahmebedingungen (z. B. Anmeldung, Stornofristen, Hausordnung, Verhaltenskodex) gelten. Diese werden rechtzeitig bekanntgegeben und sind verbindlich.
  3. Der Verein behält sich vor, Teilnehmende aus wichtigem Grund auszuschließen (z. B. bei Verstößen gegen den Verhaltenskodex oder berechtigten Sicherheitsinteressen). Bereits gezahlte Teilnahmeentgelte werden in diesem Fall nur erstattet, sofern der Ausschluss nicht vom Teilnehmenden zu vertreten ist. 

7. Firmenmitgliedschaft

  1. Firmenmitglieder erhalten die in der Leistungsbeschreibung genannten Vorteile. Soweit inbegriffen, umfasst dies Einzelmitgliedschaften für benannte Mitarbeitende (Kontingent gemäß Leistungsbeschreibung).
  2. Die Benennung/Änderung der berechtigten Mitarbeitenden erfolgt durch das Firmenmitglied in Textform. Der Verein kann geeignete Nachweise der Vertretungsberechtigung verlangen.
  3. Nicht genutzte Kontingente verfallen am Ende des jeweiligen Beitragsjahres; eine Auszahlung/Übertragung erfolgt nicht.

8. Fördermitgliedschaft

Die Fördermitgliedschaft dient primär der Unterstützung der Vereinszwecke.

8.1 Werbe- und Kommunikationsleistungen
  1. Leistungen wie Logoeinbindung, Newsletter-Beiträge, Social-Media-Posts oder Eventplatzierungen liegen im billigen Ermessen des Vereins.
  2. Ein Anspruch auf bestimmte Reichweiten, Interaktionen, Konversionsraten oder wirtschaftliche Erfolge besteht nicht.
8.2 Bereitstellung und Rechte an Materialien
  1. Fördermitglieder stellen sämtliche zur Leistungserbringung erforderlichen Materialien (Logos, Texte, Bilder, Links etc.) rechtzeitig, in geeigneten Formaten und frei von Rechten Dritter zur Verfügung und sichern zu, dass keine gesetzlichen Vorschriften verletzt werden.
  2. Das Fördermitglied stellt den Verein von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtsverletzenden Nutzung der bereitgestellten Materialien resultieren, einschließlich angemessener Rechtsverfolgungskosten soweit das Fördermitglied die Rechtsverletzung zu vertreten hat.
8.3 Ablehnungs- und Entfernungsrecht

Der Verein kann Inhalte ablehnen, anpassen oder entfernen, wenn diese gegen gesetzliche Bestimmungen, Rechte Dritter, die Vereinsziele, den Verhaltenskodex oder allgemein anerkannte ethische Grundsätze verstoßen oder den Vereinsinteressen erheblich zuwiderlaufen. 

8.4 Unterstützer-Logo

Das vom Verein bereitgestellte Unterstützer-Logo darf ausschließlich für die Dauer der Fördermitgliedschaft, unverändert und im Rahmen der vom Verein vorgegebenen Brand-Guidelines genutzt werden. Nach Ende der Fördermitgliedschaft ist die Nutzung unverzüglich einzustellen.

9. Nutzungs- und Urheberrechte

  1. Soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, räumt das Mitglied dem Verein unentgeltlich einfache, räumlich und zeitlich unbeschränkte Nutzungsrechte an den bereitgestellten Materialien (z. B. Logos, Texte, Bilder) ein, einschließlich des Rechts zur Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Zugänglichmachung, Bearbeitung (soweit erforderlich und zumutbar) und Unterlizenzierung an beauftragte Dienstleister, jeweils beschränkt auf Vereinszwecke, Leistungsdurchführung und Berichterstattung.
  2. Inhalte des Vereins (einschließlich Logos, Texte, Bilder, Templates, Aufzeichnungen) sind urheber- und kennzeichenrechtlich geschützt. Eine Nutzung über die in Ziff. 5 geregelte Einzelnutzung hinaus ist unzulässig, sofern nicht ausdrücklich genehmigt.

10. Verhaltenskodex und Community-Standards

Der Verein fördert eine sichere, respektvolle und inklusive Gemeinschaft. Diskriminierung, Belästigung, Hassrede oder sonstige Verstöße gegen den Verhaltenskodex sind untersagt und können zum Ausschluss von Veranstaltungen oder Maßnahmen bis hin zur Beendigung der Mitgliedschaft nach Maßgabe der Satzung führen.

11. Laufzeit, Verlängerung und Kündigung

  1. Die Mitgliedschaft besteht auf unbestimmte Zeit und endet nach Maßgabe der Satzung. 
  2. Das Beitragsjahr entspricht dem Kalenderjahr, sofern in der Beitragsordnung oder im Antrag nichts Abweichendes geregelt ist.
  3. Ordentliche Kündigungen richten sich nach den Bestimmungen der Satzung (Form, Frist, Zugang). Gesetzliche Rechte zur außerordentlichen Kündigung bleiben unberührt.
  4. Mit Beendigung der Mitgliedschaft enden sämtliche Mitgliedsrechte; Zugänge (insb. zum Download-Bereich) werden deaktiviert.

12. Widerrufsrecht für Verbraucher bei Fernabsatz/Online-Abschluss

  1. Verbrauchern steht beim Online-Abschluss der Mitgliedschaft ein gesetzliches Widerrufsrecht nach den §§ 312g, 355 BGB zu. Die Widerrufsbelehrung einschließlich Muster-Widerrufsformular wird gesondert bereitgestellt.
  2. Beginnt der Verein auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistungserbringung, kann bei Widerruf Wertersatz für bereits erbrachte Leistungen geschuldet sein.

13. Haftung

  1. Der Verein haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  3. Zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

14. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der jeweils gültigen Datenschutzerklärung des Vereins. Diese enthält Informationen zu Zwecken, Rechtsgrundlagen, Speicherdauer, Empfängern, Betroffenenrechten und Kontaktmöglichkeiten.

15. Gemeinnützigkeit und steuerliche Behandlung

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung.
  2. Förderbeiträge können ganz oder teilweise als Entgelt für Sponsoringleistungen (Leistungsaustausch) zu behandeln sein. Ob und in welchem Umfang Zuwendungsbestätigungen ausgestellt werden, entscheidet der Verein entsprechend der steuerlichen Vorgaben. Ein Anspruch hierauf besteht nur im gesetzlichen Rahmen.

16. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften am Wohnsitz von Verbrauchern bleiben unberührt.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.
  3. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform, soweit die Satzung nichts anderes bestimmt. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Textformerfordernis.