MITGLIEDSORDNUNG
Women in Events D.A.CH. e. V.
Beschlossen durch die Mitgliederversammlung am 21.07.2026.
Auf Grundlage von § 8 der Satzung erlässt die Mitgliederversammlung folgende Mitgliedsordnung.
§ 1 Zweck der Mitgliedsordnung
(1) Diese Mitgliedsordnung regelt die verschiedenen Mitgliedschaftsarten sowie den Umfang der jeweiligen Mitgliedschaftsrechte.
(2) Sie ergänzt die Satzung des Women in Events D.A.CH. e. V.
(3) Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Satzung.
§ 2 Mitgliedschaftsarten
Der Verein bietet folgende Mitgliedschaftsarten an:
- Basis-/Einzelmitgliedschaft
- Firmenmitgliedschaft
- Fördermitgliedschaft
Die Aufnahme erfolgt gemäß § 8 der Satzung durch Beschluss des Vorstands.
§ 3 Basis-/Einzelmitgliedschaft
(1) Die Basis- bzw. Einzelmitgliedschaft richtet sich an natürliche Personen, die die Ziele des Vereins unterstützen und aktiv am Vereinsleben teilnehmen möchten.
(2) Basis- bzw. Einzelmitglieder besitzen sämtliche Mitgliedschaftsrechte gemäß Satzung, insbesondere das Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.
(3) Basis- bzw. Einzelmitglieder können im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten insbesondere folgende Vereinsangebote nutzen:
- Online MeetUps
- Präsenzveranstaltungen
- Mastermind-Gruppen
- geschützter Downloadbereich
- digitale Community-Angebote
- weitere vom Vorstand beschlossene Vereinsangebote
(4) Für einzelne Veranstaltungen oder Angebote können gesonderte Teilnahmegebühren erhoben werden.
(5) Ein Anspruch auf Durchführung bestimmter Veranstaltungen, Formate oder Angebote besteht nicht.
§ 4 Unternehmensmitgliedschaft
(1) Die Unternehmensmitgliedschaft richtet sich an juristische Personen.
(2) Mitglied des Vereins ist ausschließlich das Unternehmen.
(3) Im Rahmen der Mitgliedschaft können bis zu 15 Mitarbeitende oder andere vom Unternehmen benannte Personen zur Nutzung der Vereinsangebote registriert werden.
(4) Die benannten Personen erwerben hierdurch keine Vereinsmitgliedschaft.
(5) Die registrierten Personen können im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten insbesondere folgende Angebote nutzen:
- Online MeetUps
- Präsenzveranstaltungen
- Mastermind-Gruppen
- digitale Community-Angebote
- geschützter Downloadbereich
(6) Das Unternehmen benennt die teilnahmeberechtigten Personen gegenüber dem Vorstand.
(7) Änderungen der benannten Personen sind jederzeit möglich.
(8) Unternehmensmitglieder besitzen gemäß Satzung kein Stimmrecht.
(9) Als Anerkennung der Unterstützung kann das Unternehmen auf der Website des Vereins als Unterstützer genannt werden, sofern eine entsprechende Zustimmung vorliegt.
(10) Ein Anspruch auf Werbung, Sponsoringleistungen oder sonstige wirtschaftliche Gegenleistungen besteht nicht.
§ 5 Fördermitgliedschaft
(1) Die Fördermitgliedschaft richtet sich an juristische Personen, die den Vereinszweck ideell und finanziell unterstützen möchten.
(2) Fördermitglieder fördern insbesondere
- Bildungsangebote,
- Netzwerkveranstaltungen,
- Mentoringprogramme,
- Maßnahmen zur Sichtbarkeit von Frauen in der Eventbranche,
- Austausch und Wissenstransfer,
- Vernetzung innerhalb des D.A.CH.-Raums.
(3) Die Fördermitgliedschaft dient ausschließlich der Unterstützung der gemeinnützigen Zwecke des Vereins.
(4) Fördermitglieder besitzen kein Stimmrecht.
(5) Die Fördermitgliedschaft begründet keinen Anspruch auf bestimmte Leistungen, Veranstaltungen, Werbemaßnahmen oder sonstige wirtschaftliche Vorteile.
(6) Als Zeichen der Anerkennung kann der Verein Fördermitglieder auf seiner Website nennen, sofern diese zustimmen.
(7) Über Art, Umfang und Dauer der Darstellung entscheidet der Vorstand.
§ 6 Nutzung der Vereinsangebote
(1) Sämtliche Vereinsangebote dienen ausschließlich der Verwirklichung des Satzungszwecks.
(2) Über Inhalt, Umfang, Durchführung und Organisation entscheidet der Vorstand.
(3) Der Vorstand kann Teilnahmevoraussetzungen sowie Höchstteilnehmerzahlen festlegen.
§ 7 Datenschutz und Kommunikation
(1) Die Kommunikation zwischen Verein und Mitgliedern erfolgt grundsätzlich in elektronischer Form.
(2) Es gelten die jeweils aktuellen Datenschutzbestimmungen des Vereins.
§ 8 Inkrafttreten
Diese Mitgliedsordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 21.07.2026 beschlossen und tritt am 27.07.2026 in Kraft.
